Fake News über den Krankenkassen-Beitritt für Rentner in Ungarn

Geschrieben am 07.02.2025
von Natalie Arts


Ungarische Krankenversicherung für Rentner: Wichtige Fakten für Auswanderer


Der Eintritt in das ungarische Sozialversicherungssystem stellt für ausländische Rentner eine erhebliche Herausforderung dar. Entgegen häufiger Fehlinformationen ist es keineswegs „einfach“, sich in die ungarische Krankenversicherung (NEAK) aufzunehmen, wenn zuvor keine Beiträge in das ungarische System eingezahlt wurden.

Sozialversicherung und Rentnerstatus

Die ungarische Sozialversicherung hat kein Interesse daran, Personen aufzunehmen, die nie in das System eingezahlt haben. Besonders betroffen sind Rentner aus Deutschland, Österreich oder anderen Ländern, die über ihre ausländische Rente bereits sozialversicherungspflichtig sind. In diesen Fällen bleibt die Sozialversicherungspflicht in dem Land bestehen, aus dem der überwiegende Teil der Rentenzahlung stammt.

Eine Ausnahme bildet die Krankenversicherung über das S1-Formular, das von Rentnern genutzt werden kann, die ihren Wohnsitz nach Ungarn verlegen. Diese Regelung ermöglicht den Zugang zur Gesundheitsversorgung in Ungarn, die Abrechnung erfolgt jedoch weiterhin über das Herkunftsland der Rente.

Problematik für vorzeitig eingetretene Selbstzahler

Personen, die vor Renteneintritt als Selbstzahler in die NEAK aufgenommen wurden, verlieren diesen Status in den meisten Fällen mit Erreichen des Rentenalters – insbesondere, wenn sie eine ausländische Rente beziehen. Eine fortgesetzte Mitgliedschaft in der ungarischen Sozialversicherung ist nur unter sehr speziellen Bedingungen möglich:

  • Beide Renten (ungarische und ausländische) müssen annähernd gleich hoch sein.
  • Der Versicherte muss mindestens 20 Jahre lang in Ungarn Beiträge gezahlt haben – nicht nur als Selbstzahler mit Mindestbeitrag, sondern als Angestellter oder Selbstständiger mit regulären Einzahlungen.

Falsche Annahmen und rechtliche Herausforderungen

Es gibt immer wieder Fehlinformationen, wonach ausländische Rentner sich nachträglich als Selbstzahler in die ungarische Krankenversicherung aufnehmen lassen können. Dies ist nicht korrekt. Wer keinen nennenswerten Versicherungsverlauf in Ungarn vorweisen kann, hat kaum eine Chance, mit Renteneintritt in der NEAK zu verbleiben. In Einzelfällen kann ein rechtlicher Einspruch möglich sein, jedoch ist dieser mit erheblichen Hürden und Kosten verbunden.

Fazit

Auswanderer sollten sich im Vorfeld umfassend informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um spätere Probleme mit der Krankenversicherung in Ungarn zu vermeiden. Die Annahme, dass eine Aufnahme in die ungarische Sozialversicherung im Rentenalter ohne vorherige Einzahlungen möglich ist, entspricht nicht der Realität.

Homepage der ungarischen Krankenkasse NEAK

 

zurueck