Viele Menschen möchten ihre verstorbenen Angehörigen in einer natürlichen Umgebung beisetzen. Daher fällt die Wahl einiger Menschen auf den Plattensee.
Unter der Verstreuung der Asche, der „Wasserbestattung“, stellen sich viele Menschen einfach das Verstreuen der Asche über das Wasser vor, die dann vom Wind in Richtung Wasser getrieben wird. Dies ist jedoch ein Irrglaube und das Gesetz erlaubt diese Art der Ascheverstreuung nicht.
Für das Verstreuen von Asche ist eine Genehmigung erforderlich
Tatsächlich muss für die „Bestattung im Wasser“ laut Gesetz zunächst die Erlaubnis des Eigentümers oder Verwalters der Wasserfläche eingeholt werden, was sogar per E-Mail erfolgen kann. Der Genehmigungsantrag muss den Namen und das Geburtsdatum des Verstorbenen, die Daten des Antragstellers sowie den genauen Ort und Zeitpunkt der geplanten Zeremonie enthalten.
Im Falle des Plattensees kann die Genehmigung durch die Zentraltransdanubische Wasserdirektion erteilt werden .
Unsere Zeitung kontaktierte die Behörde, von der wir folgende Antwort erhielten: - Die Zentrale Transdanubische Wasserverwaltung ist der Vermögensverwalter des Balaton-Stausees. Der Vorstand kann die Erlaubnis erteilen, die Asche mit Wasser zu besprühen. Es gilt grundsätzlich, dass diese Bestattungsart den Belangen der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes nicht schaden darf. Anträge werden individuell bewertet - teilte uns Tímea Németh, PR-Vertreterin der Zentralen Transdanubischen Wasserverwaltung, mit.
Es gibt Bestattungsunternehmen, die sich auf diese Art von Bestattungen spezialisiert haben. Sie übernehmen den gesamten Prozess (Einäscherung, Einholung von Genehmigungen). Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne ins Wasser gegeben, die auf den Grund des Sees sinkt und sich mit der Zeit zersetzt.
Während der Touristensaison werden keine Genehmigungen ausgestellt
Bestattungen durch Besprühen von Asche mit Wasser sind während der Touristensaison (d. h. zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2025) auf großen Seen unter der Verwaltung der Zentraltransdanubischen Wasserverwaltung, einschließlich des Plattensees und des Velencer Sees, nicht gestattet.