Wenn Sie einen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus in Ungarn abschließen, ist es für die Wohnkarte entscheidend, dass die ungarische Steuernummer des Vermieters im Vertrag aufgeführt ist.
Diese Angabe ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern spielt auch eine zentrale Rolle für den Mieter. Ohne die Steuernummer kann der Mieter keine Wohnkarte beantragen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann.
Daher sollten Sie beim Erstellen oder Überprüfen des Vertrags besonders darauf achten, dass diese Information klar und deutlich enthalten ist. Ein vollständiger und rechtsgültiger Mietvertrag schützt beide Parteien und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Für Ihre Unterstützung bieten wir Ihnen hier einen Mustervertrag an, der Ihnen bei der Beantragung der ungarischen Wohnkarte dienlich sein kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir trotz unserer bisher positiven Erfahrungen keine Gewährleistung für die erfolgreiche Nutzung dieses Mustervertrages bei der Anmeldung zur Lacimkarta / Wohnkarte übernehmen können.
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