Antwort: Ja, jede Art von Wohnhaus benötigt eine Baugenehmigung!
Bitte verlässt euch nicht auf unzuverlässige Quellen oder Halbwissen. Leider ist zu dem Thema sehr viel Halbwissen im Umlauf und viele Leute kommen zu mir, weil sie an irgendeinem Punkt dann Schwierigkeiten kriegen, weil ihr Tinyhouse nicht bewilligt wurde.
Viele Bauunternehmer informieren ihre Kunden falsch und sagen, dass ein Tinyhouse keine Bewilligung braucht. Dies ist aber nicht so, ein Tinyhouse muss definitiv bewilligt werden.
Es gibt nur eine Art von Bau, der keine Bewilligung benötigt, nämlich:
"Die Errichtung, ...... , die Erweiterung eines Gebäudes, das nicht für Wohnzwecke bestimmt ist und dessen Größe nach der Bautätigkeit 100m3 und 4,5 m Firsthöhe nicht überschreitet."
(Gesetzesauszug 312/2012. (XI. 8.) Korm. rendelet 1. Anhang)
Da ein Tinyhouse aber dem Wohnzwecke dient, muss es bewilligt werden, egal wie gross es ist.
Es gibt auch Tinyhäuser auf Rädern. Die gelten offiziell nicht als Gebäude, da sie fahrbar sind. Bei solchen "Häusern" auf Rädern muss man zuerst bei der Gemeinde nachfragen, ob die akzeptiert werden. In vielen Gemeinden sind die nämlich ausdrücklich nicht erlaubt wegen dem Dorfbild, so z.B. in der Gemeinde Cserszegtomaj. In anderen Gemeinden wiederum werden die akzeptiert.
Mein Tipp: Schreibt mich kurz an vor einem allfälligen Projekt und ich gebe euch gerne eine kurze Auskunft.
*Alle Angaben ohne Gewähr, jedes Projekt ist immer separat zu prüfen.
Quellen-Angabe: Architekt Alain Weber