Wann braucht man eine Baugenehmigung in Ungarn?
Grundsätzlich benötigt man in Ungarn eine Baugenehmigung für:
- Neubauten
- Erweiterungen und Anbauten an bestehende Häuser
- Bau von überdeckten Terrassen, die auf Stützen abgestellt sind
- Jede Vergrößerung des Volumens des Hauses (z.B. Aufstockungen)
Keine Baugenehmigung braucht man bei Nebengebäuden, die nicht dem Personenaufenthalt dienen, bis max. 100m3 und 4,5 m Firsthöhe, also z.B. Carports oder ein Geräteschuppen.
ABER Achtung: Auch nicht bewilligungspflichtige Bauten müssen die Vorschriften auf dem Grundstück einhalten, die in jeder Ortschaft anders sind (z.B. Grenzabstände).
Ebenfalls nicht bewilligungspflichtig sind innere Sanierungen und Umbauten, solange die Tragstruktur des Hauses nicht verändert wird.
Was benötigt man für eine Baugenehmigung in Ungarn?
Für jede Baugenehmigung braucht es einen:
- Architekten mit Zulassungsnummer in Ungarn, der das Projekt leitet sowie die Fachplaner:
- Statiker mit Zulassungsnummer in Ungarn
- Gebäudetechniker mit Zulassungsnummer in Ungarn
- Elektroplaner mit Zulassungsnummer in Ungarn
Der Architekt, sowie der Statiker machen eine detaillierte Planung für das Wohnhaus, während der Gebäudetechniker und der Elektroplaner die Energieberechnungen und einen Beschrieb machen.
Ist die Planung abgeschlossen, wird sie von uns online im ÉTDR System (Építésügyi hatósági engedélyezési eljárásokat Támogató elektronikus Dokumentációs Rendszer) eingegeben als PDF. Papierpläne sind nicht nötig.
Bei Wohnhäusern ist die Baubehörde verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen das Projekt zu prüfen und wenn alles stimmt, wird das Projekt dann auch gleich bewilligt. Danach kann sofort mit dem Bau begonnen werden. Frist für die Fertigstellung von Wohnhäusern ist 10 Jahre.
Welche Bauvorschriften gibt es auf einem Grundstück in Ungarn?
Achtung: Jede Ortschaft hat ihre eigenen Vorschriften, deshalb muss jeder Neubau einzeln geprüft werden!
In jeder Ortschaft gibt es 3 wichtige Verordnungen, wo die geltenden Vorschriften festgehalten sind:
- 1. Zonenplan (Szabályozási terv)
- 2. Örtliche Bauvorschriften (Helyi Építési Szabályzat)
- 3. Verordnung über den Ortsbildsschutz (Településképi rendelet)
1.
Im Zonenplan kann man nachschauen in welcher Zone sich das Grundstück befindet. Wohnhäuser befinden sich immer in der inneren Zone (belterület), während Landwirtschaftsflächen in der äusseren Zone liegen (külterület). Die Wohnzohnen im ländlichen Gebiet haben meistens Abkürzungen wie Lf-3 oder Lke-2, etc. Dies bedeutet in den beiden Beispielen z.B. "dörfliche Wohnzone 3" (falusias lakóterület, Lf) bzw. "Gartenstadt Wohnzone 2" (kertvárosias lakóterület, Lke).
2.
Hat man die Zone herausgefunden, so kann man in den örtlichen Bauvorschriften nachschauen, was es für Vorschriften in der betreffenden Zone gibt. Die wichtigsten Vorschriften auf die man achten muss, sind:
- Seitliche bebauungsart (entlang der Grenze) oder freie Bebauung möglich?
- Max. Bebauungsziffer, oftmals 20-30% der Grundstücksfläche
- Max. Gebäudehöhe, die in Ungarn an der Dachtraufe gemessen wird
- Min. Grünflächenziffer auf dem Grundstück, oftmals 50-60%
- Grenzabstand zur Strasse
- Seitlicher Grenzabstand
- Hinterer Grenzabstand
3.
Als letztes muss man noch die Verordnung über den Ortsbildsschutz konsultieren. Im ländlichen Gebiet in Ungarn muss man praktisch immer ein Steildach planen, Flachdächer sind sehr selten erlaubt. Ein guter Tipp ist immer, mal in der Umgebung herumzuschauen, wie da die Häuser ausschauen, dann hat man einen Anhaltspunkt, was erlaubt sein könnte und was nicht. Oftmals wird der Dachwinkel vorgeschrieben, z.B. 30-45 Grad.
Zudem gibt es Vorschriften, was für Dach- und Fassadenmaterialien und auch was für Farben verwendet werden dürfen. Als Faustregel kann man sich merken, dass alles immer recht traditionell und unauffällig aussehen soll (Ziegelfarbenes Dach, pastellfarbene Fassade). Auch für den Zaun gegen die Strasse gibt es oft Vorgaben, z.B. bezüglich Höhe und Gestaltung.
Vielen Dank für diese Infos an Alain Weber / Architekt
Hier werden in der Folge folgende oft gestellten Fragen beantwortet und im Anschluss finden Sie den kompletten ungarischen Regierungserlass über das Bauwesen in Ungarn, die Bauvorschriften in Ungarn:
- Welche Arten von Anbauten sind ohne Baugenehmigung erlaubt?
- Bis zu welcher Größe müssen Nebengebäude angemeldet werden?
- Welche Arbeiten an Wohngebäuden sind genehmigungspflichtig?
- Welche Bauvorhaben können ohne Anmeldung und Genehmigung durchgeführt werden?
- Braucht man eine Genehmigung für den Bau einer Terrasse?
- Gibt es Einschränkungen für die Größe und Höhe einer Terrasse?
- Wann muss der Bau einer Terrasse angemeldet werden?
- Gibt es Einschränkungen für den Bau eines Vordachs über einer Terrasse?
- Welche Vorgaben gelten für fixierte oder einziehbare Sonnenschutzdächer?
- Ist es erlaubt, Fenster eigenmächtig zu vergrößern?
Thema Anbauten für Gewächshäuser, Sauna etc.
Man hört immer wieder das man "ohne festes Fundament" bzw. < 50 m³" bauen darf ohne eine Baugenehmigung.
Fragen Sie vor Beginn der Arbeiten auf jeden Fall bei der Gemeinde nach! Der Bau von Nebengebäuden muss bis zu einer Fläche von fünfzig Quadratmetern angemeldet werden, über diese Fläche hinaus ist er genehmigungspflichtig.
Überall gibt es neidische Nachbarn (egal welcher Nationalität) die einen gerne anschwärzen.
Allgemein kann gesagt werden, dass der Bau, die Erweiterung von Wohngebäuden, des weiteren Arbeiten, von denen deren tragende Konstruktionen, wie das Fundament, tragende Wände, Säulen, die Dachkonstruktion betroffen sind, stets genehmigungspflichtig sind.
Kleine Umbauten und der Bau von Nebengebäuden müssen nur angemeldet werden.
Ausnahmen: ohne Anmeldung und ohne Genehmigung können Gartenbauten, wie Spielplätze, kleinere Seen, Pools, Gartenzaun und Pergola gebaut werden. Hierher gehören des Weiteren Sanierung von Hauswänden, Wärmedämmung, farbiger Anstrich, der Austausch von Türen und Fenstern ohne Änderung ihrer Größe und kleinere Innenumbauten.
Auch zum Bau einer Terrasse, die nicht höher als 1 m ist, braucht man keine Genehmigung und diese wird nicht in die Bebauung eingerechnet. Liegt die Höhe Terrasse mehr als 1 m über der Grundstückshöhe, aber unter 2 m, muss der Bau angemeldet werden. Ein über einer Terrasse eines Einfamilienhauses errichtetes Vordach ist bis zu einer Spannweite von 2 m und einer Fläche von maximal 25 m² nicht genehmigungspflichtig. Ist die Dachkonstruktion einer Terrasse unabhängig vom Hauptgebäude, spricht die Verordnung von einem Gartendach und sie darf bis zu einer Fläche von 20 m² ohne Genehmigung gebaut werden.
Ein am Haus fest gemachtes fixiertes oder einziehbares Sonnenschutzdach ist bis zu einer Spannweite von 4 m und einer Fläche von maximal 30 m² nicht genehmigungspflichtig.
Sie sollten auch auf keinen Fall eigenmächtig Fenster vergrößern!
Auf einer Seite des Haus (meistens nördlich) fällt Ihnen in Ungarn auf, dass es an den ganzen Häusern keine oder nur sehr kleine Fenster gibt. Dahinter steckt System: Schutz des Nachbarn, so hat quasi jeder einen privaten Innenhof & früher sicher auch Wärmeschutz. Bevor Sie also da rangehen, benötigen Sie mind. die Einwilligung des Nachbarn und das am besten noch schriftlich: Wenn dieser nämlich sein Haus verkauft, haben Sie wenigstens "etwas" in der Hand.
Auf dem Grundstück kann ohne Anmeldung und ohne Genehmigung ein Zaun gebaut werden. Der Rechtsvorschrift zufolge muss der Zaun auf dem eigenen Grundstück stehen, das Tor darf nicht nach außen aufgehen, eine - die Nutzung von öffentlichen Flächen gefährdende Lösung (z.B. Stacheldrahtzaun)- darf nur ab einer Höhe von mindestens 2 m über dem Fußwegniveau und nur auf der Innenseite des Zaunes verwendet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Vollzaun nur bis zur Höhe von maximal 2,5 m gebaut werden darf.
Der Bau eines Wintergartens ist genehmigungspflichtig.
Zum Bau eines Gartenpools oder Teichs ist bis zu einem Fassungsvermögen von maximal 100 m3 oder einer Tiefe von maximal 2 m eine vereinfachte Genehmigung notwendig. Der Bau anderer Anlagen, wie zum Beispiel Sonnenkollektoren oder Spielplatz muss nicht einmal angemeldet werden.
Die Anmeldepflicht ist in der Realität ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, in dessen Verlauf unter Mitarbeit eines Architekten eine Plandokumentation angefertigt und bei der Baubehörde eingereicht werden muss. Die Vergabe der Genehmigung muss nicht abgewartet werden, die Ausführungsarbeiten können den Plänen entsprechend sofort begonnen werden. Die Behörde wird später ein Schreiben über ihre Kenntnisnahme übersenden.
Zum ungarischen Baugesetz in deutsch hier entlang....