Grundbuch absichern in Ungarn

Geschrieben am 17.11.2024
von Dr.Kelemen


Absicherung des Grundbuchs einer Immobilie in Ungarn


Die Sicherstellung der Integrität des Grundbuchs einer Immobilie ist für Eigentümer von größter Bedeutung, insbesondere wenn sie längere Zeit abwesend sind. In Ungarn können unerlaubte Einträge, sei es durch Versorger, Nachbarn oder die Gemeinde, potenziell erheblichen Schaden anrichten. 

Folgender Fall z.B. ist mehrfach dokumentiert:

Ein Nachbar soll sich um die monatlichen Abschlagszahlungen der Wasserechnung kümmern und hat dafür Geld im voraus vom Hauseigentümer erhalten. Nach einem Jahr kommt der Hauseigentümer in sein Urlaubsdomizil nach Ungarn und findet eine Rechnung von einem Inkassobüro in der Post! Aus läppischen 24,50 € sind über 500,00 € geworden und der Wasserversorger hat sich eine Grundbuch-Belastung entragen lassen. Das wieder zu löschen ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand!

Daher sind präventive Maßnahmen unerlässlich.

Zunächst empfehlen sich regelmäßige Überprüfungen des Grundbuchs. Dies kann durch einen Notar oder einen spezialisierten Anwalt geschehen, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist. Diese Fachkräfte können nicht nur den aktuellen Status der Immobilie bestätigen, sondern auch etwaige ungewöhnliche Einträge identifizieren und rechtzeitig darauf reagieren.

Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Absicherung ist die Anmeldung eines dinglichen Hinweises im Grundbuch. Dieser Hinweis signalisiert Dritten, dass der Eigentümer in Abwesenheit ist und alle Änderungen oder Eintragungen genehmigungspflichtig sind. Hierbei sollte der Eigentümer auch sicherstellen, dass dieser Hinweis regelmäßig aktualisiert wird, um seinen rechtlichen Schutz zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es ratsam, eine Vollmacht an eine vertrauenswürdige Person zu vergeben, die im Falle einer notwendigen Wahrnehmung von Eigentümerrechten handelnd eingreifen kann. Diese Person sollte über umfassende Informationen und Zugang zu relevanten Dokumenten verfügen, um schnell und effizient handeln zu können.

Schließlich ist die Kommunikation mit den lokalen Behörden und Versorgungsunternehmen von großer Bedeutung. Durch schriftliche Mitteilungen kann der Eigentümer seine Abwesenheit dokumentieren und darauf hinweisen, dass während dieser Zeit keine Änderungen am Grundbuch vorgenommen werden dürfen, es sei denn, sie sind ausdrücklich genehmigt.

Durch diese Maßnahmen kann der Eigentümer sicherstellen, dass sein Grundbuch während seiner Abwesenheit geschützt ist und unerlaubte Einträge vermieden werden.

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