Das Heiraten in Ungarn, insbesondere wenn ein Partner Ausländer ist, ist gut geregelt, erfordert jedoch einige spezifische Dokumente und Abläufe. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Schritte:
**1. Voraussetzungen für die Eheschließung**
- Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft darf vorliegen (Nachweis der Ledigkeit oder Scheidungsurkunde erforderlich).
**2. Zuständige Stelle**
- Die Eheschließung erfolgt beim Standesamt (*Anyakönyvi Hivatal*) in Ungarn.
- Sie können jedes Standesamt in Ungarn wählen, unabhängig von Ihrem Wohnort.
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**3. Notwendige Dokumente**
Für den ungarischen Partner:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (*Lakcímkártya*)
- Geburtsurkunde
Für den ausländischen Partner:
- Reisepass (gültig)
- Geburtsurkunde (beglaubigt und ggf. mit Apostille versehen)
- Ehefähigkeitszeugnis aus dem Herkunftsland (Bestätigung, dass der ausländische Partner heiraten darf, oft beim Standesamt oder Konsulat erhältlich)
- Meldebescheinigung (falls in Ungarn wohnhaft)
- Übersetzung der Dokumente ins Ungarische (durch einen vereidigten Übersetzer)
Hinweis:
Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen offiziell beglaubigt werden.
**4. Anmeldung der Eheschließung**
- Beide Partner müssen sich persönlich beim Standesamt anmelden.
- Eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn einer der Partner die ungarische Sprache nicht spricht.
**5. Wartezeit**
- Nach der Anmeldung gilt eine gesetzliche Wartezeit von 30 Tagen, bevor die Ehe geschlossen werden kann.
- In dringenden Fällen (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft) kann eine Verkürzung der Wartezeit beantragt werden.
**6. Die Eheschließung**
- Die Hochzeit findet in Anwesenheit von zwei Trauzeugen statt.
- Die Zeremonie kann schlicht oder feierlich gestaltet werden.
- Die Ehe wird in das Standesregister eingetragen, und Sie erhalten eine Heiratsurkunde (*Házassági anyakönyvi kivonat*).
**7. Nach der Heirat**
- Der ausländische Partner kann je nach Herkunftsland und Dauer der Ehe das ungarische Aufenthaltsrecht oder die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Die Heirat muss eventuell im Heimatland des ausländischen Partners registriert werden.
**8. Zusätzliche Hinweise**
- Falls beide Partner ausländisch sind, gelten die Regeln des ungarischen Rechts, aber zusätzliche Anforderungen des Heimatlandes können anfallen.
- Eine religiöse Trauung ist möglich, aber nur die standesamtliche Hochzeit hat rechtliche Gültigkeit.