Heiraten in Ungarn

Geschrieben am 17.11.2024
von 0036


Das Heiraten in Ungarn, insbesondere wenn ein Partner Ausländer ist, ist gut geregelt, erfordert jedoch einige spezifische Dokumente und Abläufe. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Schritte:


**1. Voraussetzungen für die Eheschließung**
- Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft darf vorliegen (Nachweis der Ledigkeit oder Scheidungsurkunde erforderlich).

 **2. Zuständige Stelle**
- Die Eheschließung erfolgt beim Standesamt (*Anyakönyvi Hivatal*) in Ungarn.
- Sie können jedes Standesamt in Ungarn wählen, unabhängig von Ihrem Wohnort.

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 **3. Notwendige Dokumente**
Für den ungarischen Partner:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (*Lakcímkártya*)
- Geburtsurkunde

Für den ausländischen Partner:
- Reisepass (gültig)
- Geburtsurkunde (beglaubigt und ggf. mit Apostille versehen)
- Ehefähigkeitszeugnis aus dem Herkunftsland (Bestätigung, dass der ausländische Partner heiraten darf, oft beim Standesamt oder Konsulat erhältlich)
- Meldebescheinigung (falls in Ungarn wohnhaft)
- Übersetzung der Dokumente ins Ungarische (durch einen vereidigten Übersetzer)

Hinweis:
Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen offiziell beglaubigt werden.

 **4. Anmeldung der Eheschließung**
- Beide Partner müssen sich persönlich beim Standesamt anmelden.
- Eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn einer der Partner die ungarische Sprache nicht spricht.

 **5. Wartezeit**
- Nach der Anmeldung gilt eine gesetzliche Wartezeit von 30 Tagen, bevor die Ehe geschlossen werden kann.
- In dringenden Fällen (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft) kann eine Verkürzung der Wartezeit beantragt werden.

 **6. Die Eheschließung**
- Die Hochzeit findet in Anwesenheit von zwei Trauzeugen statt.
- Die Zeremonie kann schlicht oder feierlich gestaltet werden.
- Die Ehe wird in das Standesregister eingetragen, und Sie erhalten eine Heiratsurkunde (*Házassági anyakönyvi kivonat*).

 **7. Nach der Heirat**
- Der ausländische Partner kann je nach Herkunftsland und Dauer der Ehe das ungarische Aufenthaltsrecht oder die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Die Heirat muss eventuell im Heimatland des ausländischen Partners registriert werden.

**8. Zusätzliche Hinweise**
- Falls beide Partner ausländisch sind, gelten die Regeln des ungarischen Rechts, aber zusätzliche Anforderungen des Heimatlandes können anfallen.
- Eine religiöse Trauung ist möglich, aber nur die standesamtliche Hochzeit hat rechtliche Gültigkeit.