Wer ist Steuerpflichtig?
Die Steuer ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet und fällt als Gebühr beim Erwerber an. Sie entsteht unabhängig von den Beteiligten beim Erwerb von in Ungarn befindlichem Vermögen und erstreckt sich auf ausländisches bewegliches Vermögen nur dann, wenn der Erwerber ungarischer Staatsangehöriger oder ein in Ungarn lebender Ausländer oder eine in Ungarn ansässige juristische Person ist
Die Erben werden in drei Steuerklassen zusammengefasst:
- Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Eltern und im Haushalt des Erblassers lebende verwaiste Enkelkinder; Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern
- Steuerklasse II: Enkelkinder, soweit nicht in der Steuerklasse I und Großeltern; Geschwister
- Steuerklasse III: alle übrigen Erben
Innerhalb der Steuerklassen fallen unterschiedliche sich zudem nach der Höhe des erworbenen Nachlasses richtende Steuersätze an. Die Steuersätze unterscheiden sich danach, ob es sich um Wohnungseigentum oder sonstiges Vermögen handelt. Die Steuer wird abschnittsweise, das heißt für jede Wertgruppe gesondert berechnet. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Wertgruppe | Steuerklasse I Allgemein | Steuerklasse I Wohnimmobilie | Steuerklasse II Allgemein | Steuerklasse II Wohnimmobilie | Steuerklasse III Allgemein | Steuerklasse III Wohnimmobilie |
---|---|---|---|---|---|---|
bis 18 Mio. Forint | 11 % | 2,5 % | 15 % | 6 % | 21 % | 8 % |
18 Mio.–35 Mio. Forint | 15 % | 6 % | 21 % | 8 % | 30 % | 12 % |
über 35 Mio. Forint | 21 % | 11 % | 30 % | 15 % | 40 % | 21 % |
Erben der Steuerklasse I erhalten einen Freibetrag in Höhe von 20 Mio. Forint (zirka 75.000 Euro). Der Freibetrag wird zuerst auf das niedriger zu versteuernde Wohnungseigentum und nur mit einem hierbei nicht verbrauchten Betrag auf den den allgemeinen Sätzen unterliegenden Nachlasswert angerechnet. Sonstige Erben haben bzgl. beweglicher Nachlassteile einen Freibetrag von 300.000 Forint (zirka 1.100 Euro).
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine Mail